Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss Nr. 52:

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss empfohlen:

 

1.    Der Landkreis Landshut ist grundsätzlich bereit, mit der Stadt Landshut einen Zweckverband Gemeinschaftstarif Stadt und Landkreis Landshut zu bilden.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt Landshut eine Verbandssatzung zu erarbeiten.

 

3.    Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Erarbeitung der Verbandssatzung aus politischer Sicht begleitet.

 

4.    Die Arbeitsgruppe besteht aus einer angemessenen, paritätischen Anzahl von Stadt- und Kreisräten.

Um die Arbeitsgruppe effektiv zu gestalten, ist die Anzahl auf je 4 Kreis- bzw. Stadträte zu beschränken, die auf Landkreisseite wenn möglich dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement angehören.

 

Von Seiten des Landkreises Landshut werden für die Arbeitsgruppe benannt:

KR Göbl (Vertretung: KRin Cetin)

KR Popp (Vertretung: KRin Popp)

KR Hölzl (Vertretung: KRin Wolfsecker)

KRin Seifert (Vertretung: KRin Huber)