Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 270:

 

1.    Die Betriebs- und Beschaffungskosten der Kreis- und Stadtbibliothek Vilsbiburg werden zwischen der Stadt Vilsbiburg und dem Landkreis weiterhin im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt.

2.    Dieser Verteilungsschlüssel soll für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend ab 2017, Anwendung finden. Danach soll der Schlüssel unbefristet zur Anwendung kommen, soweit die Vereinbarung von keiner der beiden Vertragsparteien bis zum 30.09. eines Jahres für das kommende Jahr gekündigt wird.