Beschluss Nr. 239:
Der Orts- und
Kreisverband der Landsmannschaft Schlesien ‑ Nieder- und Oberschlesien
Landshut e.V. erhält zur Errichtung einer überörtlichen Gedenkstätte auf
dem Hauptfriedhof in der Stadt Landshut einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe
von 1.000,00 €.
Der
Investitionszuschuss wird im Kreishalt 2017 eingeplant (HHST 1.3401.9870) und
kann nach Erhalt des Zuschusses durch die Stadt Landshut ausbezahlt werden.