Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 7

Beschluss Nr. 101:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2016.

 

Der Finanzplan 2016 – 2020 und das ihm zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2016 – 2020 werden genehmigt.

 

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anschließend verliest LR Dreier den Beschluss des Kreisausschusses vom 02.03.2016:

„Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, in welchen Bereichen die Landkreis Landshut GmbH bzw. die Ärztehaus GmbH im Wohnungsbau (evtl. auch Wohnungen für Bedienstete) unter Inanspruchnahme von allgemeinen Förderprogrammen tätig werden kann. der Landkreis erklärt bereits jetzt seine grundsätzliche Bereitschaft, etwaige Vorhaben durch entsprechende Bürgschaften zu unterstützen.“

 

Er schlägt vor, dies vom Kreistag ebenfalls zu beschließen lassen. Die Kreisräte lehnen dies ab, nehmen aber von dem Beschluss des Kreisausschusses Kenntnis.