Beschluss Nr. 197:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens Krankenhäuser/Personalwohnheim für das Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Umgliederung des Jahresfehlbetrags 2014 in Höhe von 2.433.944,69 € in die freie Kapitalrücklage wird zugestimmt.