Beschluss Nr. 169:
- Der Landkreis
Landshut gewährt dem katholischen Jugendsozialwerk für das Projekt der
Sprach- und Kulturmittler im Jahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 20.000
Euro. Ein Verwendungsnachweis ist bis Ende März 2017 zu erstellen und
vorzulegen. Auf Grundlage dieses Verwendungsnachweises und der
Einsatzzahlen bzw. Stunden für den Landkreis Landshut ist dann die
tatsächliche Zuwendung zu errechnen.
- Der Landkreis
Landshut gewährt darüber hinaus im Jahr 2016 für die Einstellung einer
festen Kraft, die für flexible Einsätze an Kindertagesstätten und Schulen
sowie für die Koordination der ehrenamtlichen Sprachmittler zuständig ist,
eine Förderung in Höhe von 13.125 Euro.
Diese Förderung steht zudem unter der
Voraussetzung, dass die Stadt Landshut die gleiche Förderung gewährt.