Beschluss Nr. 131:
Der Landkreis
Landshut gewährt dem Caritasverband Landshut e. V. für die Asylbewerbersozialberatung
unter Berücksichtigung der Überzahlung im Jahr 2013 eine Nachzahlung in Höhe
von 11.233,74 € zur Deckung des Defizitbetrages aus 2014. Des Weiteren gewährt
der Landkreis Landshut für das Jahr 2015 eine Abschlagszahlung von 20.000,00 €
unter dem Vorbehalt, dass die geänderten Förderrichtlinien keine Auswirkung auf
den staatlichen Zuschuss haben.