Beschluss Nr. 124:
1.
Für das Schuljahr 2014/2015 werden zum Stichtag 01.10.2014 (Schülerzahl,
geltender gesetzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an
kirchliche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:
Schule |
Landkreis- |
Sockelbetrag |
Gesamtbetrag |
Zuschuss |
Zuschussbetrag |
Seligenthal |
|||||
- Gymnasium |
460 |
775,00 € |
356.500,00 € |
80% |
285.200,00 € |
- Wirtschaftsschule |
140 |
1.200,00 € |
168.000,00 € |
80% |
134.400,00 € |
600 |
524.500,00 € |
419.600,00 € |
|||
Realschule Oberroning |
114 |
675,00 € |
76.950,00 € |
80% |
61.560,00 € |
Realschule Ursulinen |
581 |
675,00 € |
392.175,00 € |
80% |
313.740,00 € |
Summen |
1.295 |
993.625,00 € |
794.900,00 € |
2. Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrechnungen 2014 der Schulen (und Genehmigung des Haushalts 2015) erfolgen.
3. Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreishaushalt 2016 für die Landkreisschülerinnen und –schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Betriebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gastschulbeitrages zum Stichtag 01.10.2015 eingeplant.
4. Die Miete für das Schulgebäude in der Seligenthaler Straße 14 a wird für das Jahr 2015 auf monatlich 8.888,55 € festgesetzt. Dieser Betrag soll der Schulstiftung Seligenthal als Zuschuss gewährt werden.