1.Der Landkreis ist grundsätzlich bereit, als
Maßnahmeträger für maximal zwei Klassen für berufsschulpflichtige Flüchtlinge
und Asylbewerber (BIJ/V und BIJ) an der Berufsschule IV aufzutreten, soweit
sich die bisherigen Förderbedingungen nicht gravierend ändern.
2.Die Fördermittel sind durch die Verwaltung zu
beantragen. Der Landkreis ist dabei bereit, die Fördermittel vorzufinanzieren.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, einen
notwendigen externen Kooperationspartner im Wege der Ausschreibung zu ermitteln
und zu beauftragen.