Beschluss Nr. 212:
1. Der
Kreistag stimmt der Satzung über die überörtlichen Landkreisausbildungen durch
die Kreisbrandinspektion sowie die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich
tätigen Kreisausbilder und Schiedsrichter zu.
2. Die beiliegende Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.