Beschluss
Nr. 386
1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke/mut vom 15.02.2024 folgende Beschlussfassung:
1.1. Die Anträge 1 und 2 werden an LAKUMED zur Behandlung in eigener Zuständigkeit verwiesen.
1.2. Soweit möglich soll vorhandenes Mobiliar nach Essenbach mitgenommen werden. Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische dürfen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes beschafft werden.
1.3. Der Antrag 4 ist erledigt.
1.4. Eine pauschale Kürzung um 10 % soll nicht erfolgen.
1.5. Einen Einstellungsstopp soll es nicht geben.
1.6. Für
eine der nächsten Sitzungen ist das Thema Parkgebühren aufzubereiten.
2.
Die Finanzsituation der Gemeinden des
Landkreises Landshut und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises werden als
Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung u.
Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
3.
Mit den in den Haushalt eingearbeiteten
Änderungen besteht Einverständnis.
4. Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2024 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:
4.1. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 222.697.369 €.
4.2. Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 40.761.745 €.
4.3.
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
4.4. Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 90.500.000 € festgesetzt.
4.5. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 127.199.805 € festgesetzt.
4.6. Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Satz von 47,5 % aus den vorbehaltlichen Umlagegrundlagen 2024 in Höhe von 267.789.064 € festgesetzt.
4.7. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
4.8. Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.