Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 65, Nein: 0

Beschluss Nr. 198:

 

Der Kreistag stimmt der vorstehend dargestellten Änderung der Unternehmenssatzung entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates vom 14.12.2023 zu.

 

§ 2 Abs. 2 der Satzung von LAKUMED wird wie folgt neu gefasst:

 

„Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Landshut-Achdorf und Vilsbiburg sowie der Schlossreha Rottenburg als Krankenhaus für Geriatrie und orthopädische Anschlussheilbehandlung und jeweils der Nebenbetriebe; darüber hinaus die Errichtung und Erweiterung sowie Instandhaltung und Sanierung der zugehörigen Krankenhausgebäude.

Aufgabe des Kommunalunternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung mit Kran-kenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern und die Versorgung der Bevölkerung mit Rehabilitationsleistungen nach dem mit den Krankenkassen vereinbarten Konzept sowie jeweils die Errichtung von Nebenbetrieben, die diesem Zweck dienen. Ferner werden Einrichtungen der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO insbesondere in Form von medizinischen Versorgungszentren unterstützt. Zu den weiteren Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört die Aus- und Weiterbildung für die medizinischen und anderen Krankenhausberufe. Das Kommunalunternehmen nimmt zu diesem Zwecke an der praktischen Ausbildung von Studierenden der Medizin in dem von der Universität Regensburg verantworteten "Studiengang Medizin Niederbayern" (Staatsexamen) teil. Den bei dem Kommu-nalunternehmen beschäftigten Wissenschaftlern werden die durch Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes und Art. 108 der Verfassung des Freistaates Bayern verbürgten Grundrechte und die Freiheiten nach Art. 20 BayHIG eingeräumt. Ungeachtet dessen unterliegen die Wissenschaftler bei der Wahrnehmung von Aufgaben in der Krankenversorgung dem Direktionsrecht des Vorstands des Kommunalunternehmens.“