Beschluss Nr. 368
1. Die Förderung der
Musikschulen 2023 wird wie folgt zur Auszahlung genehmigt:
2. Die Mehrausgaben gehen zu
Lasten der Jahresrechnung 2023.
3. Im Kreishaushalt 2024 werden für die
Musikschulen 700.000 € eingeplant.
Beschluss Nr. 368
1. Die Förderung der
Musikschulen 2023 wird wie folgt zur Auszahlung genehmigt:
2. Die Mehrausgaben gehen zu
Lasten der Jahresrechnung 2023.
3. Im Kreishaushalt 2024 werden für die
Musikschulen 700.000 € eingeplant.