Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss Nr. 367

 

1.     Der Kreisausschussbeschluss vom 10.06.1999, wonach der Landkreis zur Bekämpfung der Bienenseuche Varroatose Kosten In Höhe von 25 % trägt soweit die EU-Förderung ebenfalls 25 % beträgt, wird aufgehoben.

 

2.       Der Landkreis Landshut gewährt dem Imkerkreisverband Landshut ab 2024 (bis vorerst 2029) einen Zuschuss von 25 % der Kosten für zugelassene Varroamittel. Die Bestellung erfolgt durch den Kreisverband. Nach Vorlage der Rechnungen, fachlicher Bestätigung durch das Veterinäramt erfolgt die Abrechnung durch die Finanzverwaltung.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind einzuplanen.