Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 365

 

Der Kreisausschuss nimmt von der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.11.2023 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 des Landkreises Landshut Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO zu beschließen.