Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 63, Nein: 0

Beschluss Nr. 199:

 

Der Kreistag des Landkreises Landshut erlässt auf Grund des Art. 40 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern folgende 3. Änderung zur Geschäftsordnung des Kreistags Landshut (beschlossen am 11.05.2020, in Kraft getreten am 01.05.2020):

 

§1

 

1.       In § 26 Abs. 4 Satz 1 wird nach den Worten „…zu unterzeichnen“ der Passus
„und vom Kreistag zu genehmigen (Art.48 Abs. 2 LKrO).“ ergänzt.

2.       § 27 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Sie können sich unentgeltlich Kopien der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen erteilen lassen.“

3.       § 28 Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Die Kreisbürgerinnen und Kreisbürger können Einsicht in die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Kreistags nehmen und sich Kopien erteilen lassen.“

4.       § 28 Satz 2 wird wie folgt geändert:

„Für die Fertigung der Kopien nach Satz 1 können Kosten nach Maßgabe des Kostengesetzes erhoben werden.“

5.       Der bisherige Satz 2 in § 28 wird Satz 3.

 

§ 2

 

Diese 3. Änderung zur Geschäftsordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft.