Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss Nr. 349

 

1.         Die Schaffung von Krippenplätzen entsprechend dem Beschluss des Kreisausschusses vom 14.01.2019 (Beschluss-Nr. 488) wird nicht mehr weiterverfolgt. Alternativ dazu wird die Umsetzung des sog. „Stützpunktmodells“ zur Ersatzbetreuung in der Tagespflege und zur Schaffung weiterer Betreuungsmöglichkeiten durch Tagespflegepersonen für unter der Personalverwaltung des Landratsamtes stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuge der Standortverlagerung durch den Landkreis Landshut verfolgt.

 

2.         Die Aufwendungen für eine zusätzlich angestellte Tagespflegeperson (nicht Ersatzbetreuung) werden auf zunächst fünf Betreuungsverhältnisse gedeckelt.

 

3.         Der Kreisausschuss ist regelmäßig über den Stand der Umsetzung, das hierzu entwickelte Konzept und den damit verbundenen Aufwendungen durch das Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Familienförderung der Abteilung 5J/Kreisjugendamt zu informieren.