Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 58, Nein: 0

Beschluss Nr. 176:

 

Der Kreistag beschließt folgende 2. Änderung zur Geschäftsordnung:

 

 

Der Kreistag des Landkreises Landshut erlässt auf Grund des Art. 40 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern folgende 2. Änderung zur Geschäftsordnung des Kreistags Landshut (beschlossen am 11.05.2020, in Kraft getreten am 01.05.2020, geändert am 26.04.2021):

 

§ 1

 

§ 37 erhält folgende Fassung:

 

Entsendungen von Kreistagsmitgliedern in Kommunalunternehmen, Unternehmen in Privatrechtsform und Zweckverbände

 

Für die Ermittlung und Bestellung von Kreistagsmitgliedern in Kommunalunternehmen, Unternehmen in Privatrechtsform und Zweckverbände gelten § 33 Abs. 2 bis 5 dieser Geschäftsordnung in Verbindung mit Art. 27 Abs. 2 und Abs. 3 LKrO. Die Rechtsprechung zum Minderheitenschutz wird nicht angewandt.

 

§ 2

 

Diese 2. Änderung zur Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Kreistag am 16.10.2023 in Kraft.

 

Landshut, den