Beschluss Nr. 341
Auf der Grundlage des Kreisausschussbeschlusses vom 13.11.2002 erhalten die Sport-, Schützen-, Heimat- und Trachtenvereine nach den vom BLSV, BSSB und den Trachtengauen (Isargau und ARGE Trachtenjugend Landshut) gemeldeten Mitgliedern für die Jugendarbeit 2023 eine Förderung von 7,50 € pro Kind und Jugendlichem.
Die Vereine sind aufzufordern, zur Verwendung der Mittel ab einem Betrag von 500,00 € kurz Stellung zu nehmen.
Die überplanmäßigen Ausgaben 2023 bei der Haushaltsstelle 0.4515.7099 gehen zu Lasten der Jahresrechnung 2023.