Beschluss Nr.
339
1.
Für das
Schuljahr 2022/2023 werden zum Stichtag 01.10.2022 (Schülerzahl, geltender
gesetzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche
Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:
2. Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrechnungen 2022 der Schulen erfolgen.
3. Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreishaushalt 2024 für die Landkreisschülerinnen und –schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Betriebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gastschulbeitrages zum Stichtag 01.10.2023 eingeplant.