Beschluss Nr. 338
Der Kreisausschuss gewährt für die Renovierung der aufgeführten Nebenkirchen unter Beachtung der Förderrichtlinien nachfolgende Zuschüsse:
Filialkirche in Heidenkam
Konservierung und Restaurierung der Ausstattung max. 3054,00 €
Filialkirche in Vatersdorf
Restaurierung des Hochaltares max. 0,00 €
Wegen fehlender
Gemeindeförderung keine Land-
kreisförderung
Kapelle in Sankt Anna
Innenrenovierung max. 6436,00 €
9490,00
€
Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, höchstens in der maximal gewährten Zuschusshöhe nach Vorlage von Zahlungsbelegen und gleicher Beteiligungshöhe der Gemeinde.
Im Kreishaushalt 2024 werden bei der Haushaltsstelle 1.3700.9880 € 50.000 eingeplant.
Die Investitionszuschüsse sind befristet (KAB vom 15.05.2013).