Beschluss Nr. 178:
1.
Der
Kreistag des Landkreises Landshut nimmt die Ausführungen zum formalen
Anhörungsverfahren zum Nahverkehrsplan zur Kenntnis.
2.
Der
Kreistag des Landkreises Landshut beschließt die Empfehlung des Ausschusses für
Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement vom 05.10.2023 mit den behandelten
Anpassungen zum Nahverkehrsplan anzunehmen.
3.
Der
Kreistag des Landkreises Landshut beschließt die Synopse zum Nahverkehrsplan
gemäß der in Anlage beigefügten tabellarischen Zusammenstellung; auf diese wird
Bezug genommen. Der gemeinsame Nahverkehrsplan für die Stadt Landshut und den
Landkreis Landshut, soweit dieser in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises
Landshut fällt, wird nach dem formalen Anhörungsverfahren mit den Anpassungen beschlossen.
4.
Nach
abschließender Bearbeitung und Einarbeitung der Synopse soll dem Gremium der
final ausgearbeitete Nahverkehrsplan über das Ratsinformationssystem zur
Verfügung gestellt werden. Weiterhin werden Herr Landrat Dreier und die
Verwaltung beauftragt, die Endfassung des Nahverkehrsplanes zu veröffentlichen
sowie die Realisierung der Maßnahmen und Inhalte des Nahverkehrsplanes
umzusetzen.