Beschluss Nr. 342
Der Kreisausschuss gewährt für die Beschaffung der aufgeführten Feuerwehrfahrzeugen unter Beachtung der Förderrichtlinien nachfolgende Zuschüsse:
Gemeinde Niederaichbach: Gemäß der Zuschussrichtlinie vom 01.04.2021 für die Feuerwehren im Landkreis Landshut beantragt die Gemeinde Niederaichbach für die Feuerwehr Oberaichbach einen Kreiszuschuss in Höhe von 36.500 €.
Gemeinde Weng: Gemäß der Zuschussrichtlinie vom 01.04.2021 für die Feuerwehren im Landkreis Landshut beantragt die Gemeinde Weng für die Feuerwehr Weng einen Kreiszuschuss in Höhe von 43.300,00 €.
Gemeinde Bodenkirchen: Gemäß der
Zuschussrichtlinie vom 01.04.2021 für die Feuerwehren im Landkreis Landshut
beantragt die Gemeinde Bodenkirchen für die Feuerwehr Rothenwörth einen
Kreiszuschuss in Höhe von 26.600,00 Euro.
Gemeinde Buch am Erlbach: Gemäß der
Zuschussrichtlinie vom 01.04.2021 für die Feuerwehren im Landkreis Landshut
beantragt die Gemeinde Buch am Erlbach für die Feuerwehr Buch am Erlbach einen
Kreiszuschuss in Höhe von 13.300,00 €.
Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2024
bzw. einem späteren Haushaltsjahr einzuplanen und stehen für maximal fünf Jahre
zum Abruf bereit.