Beschluss Nr. 337
1.
Der Landkreis ist bereit, die für den Brückenkurs inkl. der Anschlussförderung
im Schuljahr 2023/2024 anfallenden ungedeckten Kosten von maximal 117.000 €
gemeinsam mit der Stadt Landshut zu übernehmen. Verteilungsmaßstab soll wieder
die Schülerzahl sein.
2. Die entsprechenden Mittel
für das Schuljahr 2023/2024 sind in den Haushalt 2024 einzuplanen