Beschluss Nr. 325
1. Der Zuschussbetrag von 28.000 € für das Jahr 2022 wird mit Blick auf den entstandenen Eigenanteil des Landshuter Netzwerkes belassen.
2. Für das Jahr 2023 wird letztmals ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 28.000 € durch den Landkreis Landshut gewährt, um eine unterjährige Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2024 vorzulegen.
3. Die Bezuschussung des Landshuter Netzwerk e.V. - Suchtberatung für Volljährige - wird ab dem Jahr 2024 eingestellt. Die Fortführung ist mit dem ausschließlich zuständigen Bezirk Niederbayern sicherzustellen.