Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 62, Nein: 0

Beschluss Nr. 164:

 

Der Kreistag beschließt folgende Resolution an die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung:

 

Der Kreistag des Landkreises Landshut fordert die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung auf:

 

1.       Es besteht Einigkeit über die Notwendigkeit einer Reform. Derzeit bewerten nur sehr wenige Krankenhäuser (3 Prozent) ihre aktuelle wirtschaftliche Situation noch als gut. Diese Zahlen des neu erhobenen Krankenhaus-Index des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der DKG untermauern die Notlage der Kliniken. Aus diesem Grund ist für die Zeitphase, bis die Reform in Kraft gesetzt ist und tatsächlich greift ein Programm zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser dringend erforderlich. Sollte dies - z.B. durch ein Vorschaltgesetz - nicht umgesetzt werden, kommt die Reform für viele der Kliniken zu spät. Es ist notwendig, Kostensteigerungen vollständig aufzufangen; wo sich durch die Anpassungen der Fallpauschalen in der Vergangenheit im Vergleich zu den tatsächlichen Kostensteigerungen ein Delta ergibt, ist diese Finanzierunglücke vollständig zu schließen. Das bedingt einen kompletten Inflationsausgleich sowie die Übernahme der tatsächlichen Energie-Mehrkosten, vor allem aber auch die Übernahme der Finanzierungslücke bei den Personalkosten.

 

2.       Die Corona-Hilfen für Kliniken, die am 30. Juni 2022 ausgelaufen sind, sofort zu reaktivieren, und zwar rückwirkend zum 01. Juli 2022. Seit Mitte des Jahres 2022 gibt es vom Bund keinen einzigen Euro, obwohl auch lange Zeit nach Auslaufen der Corona-Hilfen Mehraufwände für Hygiene, Isolierung und Behandlung entstanden sind. Damit lässt die Bundesregierung die Krankenhäuser komplett im Regen stehen. Dabei sind die Kliniken nach mehr als zwei Jahren Pandemie längst wirtschaftlich und personell extrem unter Druck.

 

3.       Die von Bundesgesundheitsminister Herrn Lauterbach geplante Krankenhausreform dahingehend auszugestalten, dass die flächendeckende medizinische Versorgung sowohl in den Ballungsräumen wie auch im ländlichen Raum erhalten bleibt und angesichts der noch zu formulierenden Strukturvorgaben auch erhalten bleiben kann, Eingriffe in die Krankenhausplanungskompetenz der Länder unterbleiben und die Reform so ausgestaltet wird, dass auch kleinen Kliniken Schwerpunktsetzungen ermöglicht werden und für die Länder Öffnungsklauseln dahingehend vorgesehen werden, dass auf die Gegebenheiten und Besonderheiten der einzelnen Länder Rücksicht genommen werden kann.

 

4.       Die künftigen Bayerischen Jahreskrankenhausbauprogramme sind an den Kliniken tatsächlich entstehenden Investitionskosten auszurichten. Die duale Krankenhausfinanzierung sieht die Investitionskosten beim Land. Dennoch sieht sich der Landkreis Landshut regelmäßig damit konfrontiert, dass bestimmte für den Betrieb eines Krankenhauses notwendigen Maßnahmen wie z.B. die Außenanlagen, die Krankenhausküchen oder notwendige Interimsmaßnahmen nicht förderfähig sind. Bei Sanierungsmaßnahmen können aufgrund von baulichen Gegebenheiten oftmals Vorgaben an Flächen und Räume nicht eingehalten werden, wodurch die Förderfähigkeit bestimmter Teile ebenfalls ausscheidet. Auf diese Weise entsteht eine sachlich nicht gerechtfertigte Finanzierungslücke bei den Investitionskosten. Da diese aus Mitteln für die Patientenbehandlungen und damit zu Lasten der Krankenkassenbudgets nicht zu finanzieren ist, ist sie letztlich vom Landkreis aufzufangen. Gefordert wird daher eine finanzielle Ausgestaltung der Jahreskrankenhausbauprogramme, welche die vollständige Förderung aller bedarfsnotwendigen Investitionsmaßnahmen ermöglicht.