Beschluss Nr. 164:
Der Kreistag beschließt folgende Resolution an die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung:
Der Kreistag des
Landkreises Landshut fordert die Bundesregierung und die Bayerische
Staatsregierung auf:
1.
Es
besteht Einigkeit über die Notwendigkeit einer Reform. Derzeit bewerten nur sehr
wenige Krankenhäuser (3 Prozent) ihre aktuelle wirtschaftliche Situation noch
als gut. Diese Zahlen des neu erhobenen Krankenhaus-Index des Deutschen
Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der DKG untermauern die Notlage der
Kliniken. Aus diesem Grund ist für die Zeitphase, bis die Reform in Kraft
gesetzt ist und tatsächlich greift ein Programm zur Stabilisierung der
wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser dringend erforderlich. Sollte dies - z.B.
durch ein Vorschaltgesetz - nicht umgesetzt werden, kommt die Reform für viele
der Kliniken zu spät. Es ist notwendig, Kostensteigerungen vollständig
aufzufangen; wo sich durch die Anpassungen der Fallpauschalen in der
Vergangenheit im Vergleich zu den tatsächlichen Kostensteigerungen ein Delta
ergibt, ist diese Finanzierunglücke vollständig zu schließen. Das bedingt einen
kompletten Inflationsausgleich sowie die Übernahme der tatsächlichen
Energie-Mehrkosten, vor allem aber auch die Übernahme der Finanzierungslücke
bei den Personalkosten.
2.
Die
Corona-Hilfen für Kliniken, die am 30. Juni 2022 ausgelaufen sind, sofort zu
reaktivieren, und zwar rückwirkend zum 01. Juli 2022. Seit Mitte des Jahres
2022 gibt es vom Bund keinen einzigen Euro, obwohl auch lange Zeit nach
Auslaufen der Corona-Hilfen Mehraufwände für Hygiene, Isolierung und Behandlung
entstanden sind. Damit lässt die Bundesregierung die Krankenhäuser komplett im
Regen stehen. Dabei sind die Kliniken nach mehr als zwei Jahren Pandemie längst
wirtschaftlich und personell extrem unter Druck.
3.
Die von
Bundesgesundheitsminister Herrn Lauterbach geplante Krankenhausreform
dahingehend auszugestalten, dass die flächendeckende medizinische Versorgung
sowohl in den Ballungsräumen wie auch im ländlichen Raum erhalten bleibt und
angesichts der noch zu formulierenden Strukturvorgaben auch erhalten bleiben
kann, Eingriffe in die Krankenhausplanungskompetenz der Länder unterbleiben und
die Reform so ausgestaltet wird, dass auch kleinen Kliniken Schwerpunktsetzungen
ermöglicht werden und für die Länder Öffnungsklauseln dahingehend vorgesehen
werden, dass auf die Gegebenheiten und Besonderheiten der einzelnen Länder
Rücksicht genommen werden kann.
4.
Die
künftigen Bayerischen Jahreskrankenhausbauprogramme sind an den Kliniken
tatsächlich entstehenden Investitionskosten auszurichten. Die duale
Krankenhausfinanzierung sieht die Investitionskosten beim Land. Dennoch sieht
sich der Landkreis Landshut regelmäßig damit konfrontiert, dass bestimmte für
den Betrieb eines Krankenhauses notwendigen Maßnahmen wie z.B. die
Außenanlagen, die Krankenhausküchen oder notwendige Interimsmaßnahmen nicht
förderfähig sind. Bei Sanierungsmaßnahmen können aufgrund von baulichen
Gegebenheiten oftmals Vorgaben an Flächen und Räume nicht eingehalten werden,
wodurch die Förderfähigkeit bestimmter Teile ebenfalls ausscheidet. Auf diese
Weise entsteht eine sachlich nicht gerechtfertigte Finanzierungslücke bei den
Investitionskosten. Da diese aus Mitteln für die Patientenbehandlungen und
damit zu Lasten der Krankenkassenbudgets nicht zu finanzieren ist, ist sie
letztlich vom Landkreis aufzufangen. Gefordert wird daher eine finanzielle
Ausgestaltung der Jahreskrankenhausbauprogramme, welche die vollständige Förderung
aller bedarfsnotwendigen Investitionsmaßnahmen ermöglicht.