Beschluss Nr. 150:
- Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Kreistag beschließt
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das
Haushaltsjahr 2023.
- Der Finanzplan 2023 – 2027
und das ihm zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2023 – 2027 werden
genehmigt.
- Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.