Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 67, Nein: 0

Beschluss Nr. 150:

 

  1. Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.                          

 

  1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2023.               

  2. Der Finanzplan 2023 – 2027 und das ihm zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2023 – 2027 werden genehmigt.        

  3. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.