Beschluss Nr. 146:
Der Kreistag beschließt die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur
Benutzungssatzung der vom Landkreis Landshut betriebenen
Bauschuttannahmestellen Geisenhausen und Inkofen.
Die 2. Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.