Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr. 249

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Landkreis ist bereit, die durch die Schulstiftung Seligenthal nicht anderweitig finanzierbaren Baukosten für den Neubau eines Schulgebäudes auf dem Grundstück des Landkreises gemeinsam mit der Stadt Landshut anteilig zu 50 % zu übernehmen. Maßgeblich ist die Kostenfortschreibung vom 15.09.2022.

 

2.    Der Landkreis ist bereit, sein Grundstück Fl.Nr. 1024/1 der Gemarkung Landshut im Wege des Erbbaurechts einzubringen.

 

3.    Es ist eine marktübliche Erbpacht festzusetzen. Die Erbpacht wird zunächst erlassen und wird der Schulstiftung als Zuschuss gewährt, der in den Büchern auszuweisen ist.

 

4.    Der Erbbaurechtsvertrag ist dem Kreisausschuss zur Genehmigung vorzulegen.