Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 61, Nein: 0

Beschluss Nr. 121:

 

Der Kreistag des Landkreises Landshut erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2020.