Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss Nr. 173

 

1.      Die Förderung der Musikschulen 2021 wird wie folgt zur Auszahlung genehmigt:

 

2.      Im Kreishaushalt 2022 werden für die Musik­schulen 700.000 € eingeplant.

 

3.      Die Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Förderung auf alle nicht kommerziellen Anbieter von Musikunterricht auszudehnen, wird zur Kenntnis genommen.

4.      Eine Änderung der Zuschussrichtlinien zu Lasten der Musikschulen in kommunaler Trägerschaft soll derzeit nicht erfolgen.