Beschluss Nr. 62:
Der Kreistag erklärt sein Einverständnis mit einer Satzungsänderung des Zweckverbandes Landshuter Verkehrsverbund.
Dabei übernimmt der LAVV weitere Aufgaben wie das Marketing und die Kommunikation, die Fahrgastinformation, moderne Vertriebsformen (Handy-Ticketing), das Vertragsmanagement und die Unterstützung der Verbandsmitglieder bei Bahnthemen.
§ 4 Absatz 3 der Verbandssatzung wird wie folgt
gefasst:
(3) Der Zweckverband hat
außerdem die Aufgabe
1. moderne Vertriebsformen
und Abfertigungssysteme einzuführen und zu betreiben (z.B.
Handy-Ticket-System), und auch im Übrigen auf die einheitliche Ausgestaltung
und Kompatibilität der Abfertigungssysteme hinzuwirken,
2. Marketing für den
verbundintegrierten Verkehr und die Kommunikation zum Fahrgast zu betreiben,
sowie die Fahrgäste zu informieren,
3. auf Wunsch der
Verbandsmitglieder und der in ihrem Gebiet liegenden Gemeinden diese sowie
deren Zusammenschlüsse beim Vertragsmanagement zu unterstützen (Vergabestelle),
sowie sie bei den Bahnthemen zu begleiten,
4. auf die Einbringung der
Fahrplan- und Tarifdaten des ÖPNV und SPNV in elektronische
Fahrplanauskunftssysteme hinzuwirken,
5. auf die einheitliche
Gestaltung und Ausstattung der Fahrgastinformationssysteme und
Haltestelleneinrichtungen hinzuwirken,
6. auf die Abstimmung von
Fahrplänen hinzuwirken,
7. die Fortschreibung der
bestehenden Nahverkehrspläne der Verbandsmitglieder zu koordinieren und auf
deren Wunsch einen gemeinsamen regionalen Nahverkehrsplan vorzubereiten. Dabei
ist das Ziel der Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben zu verfolgen,
8. nach Einführung des
Überland-Flughafen-Express München (ÜFEX) auf die Einbeziehung des gesamten
Schienenverkehrs in der Region hinzuwirken,
9. in Zusammenarbeit mit
den zuständigen Stellen in Stadt und Landkreis Landshut Verbesserungen des
ÖPNV-Angebotes zu koordinieren und zu begleiten. In diesem Rahmen ist auf die
sukzessive Optimierung der Fahrpläne hinsichtlich der Anschlussverbindungen Bus
– Bus und Bus – Bahn, dem Schließen von Beförderungslücken (z.B. Anbindung
Gewerbegebiete) und ergänzender bedarfsorientierter Angebote durch alternative,
flexible Bedienformen hinzuwirken. Sind bestehende Linien von den Planungen
betroffen, sind die betroffenen Verkehrsunternehmen frühzeitig daran zu
beteiligen.