Sitzung: 23.11.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Beschluss Nr. 11
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreistag die beiliegende Satzungsänderung
des LAVV zu beschließen. Dabei übernimmt der LAVV weitere Aufgaben wie das
Marketing und die Kommunikation, die Fahrgastinformation, moderne
Vertriebsformen (Handy-Ticketing), das Vertragsmanagement und die Unterstützung
der Verbandsmitglieder bei Bahnthemen.
§ 4 Absatz 3 der Verbandssatzung wird wie folgt gefasst:
„Der Zweckverband hat außerdem die Aufgabe
1.
moderne Vertriebsformen und Abfertigungssysteme einzuführen und zu
betreiben (z.B. Handy-Ticket-System), und auch im Übrigen auf die einheitliche
Ausgestaltung und Kompatibilität der Abfertigungssysteme hinzuwirken,
2.
Marketing für den verbundintegrierten Verkehr und die Kommunikation zum
Fahrgast zu betreiben, sowie die Fahrgäste zu informieren,
3.
auf Wunsch der Verbandsmitglieder und der in ihrem Gebiet liegenden
Gemeinden diese sowie deren Zusammenschlüsse beim Vertragsmanagement zu
unterstützen (Vergabestelle), sowie sie bei den Bahnthemen zu begleiten,
4.
auf die Einbringung der Fahrplan- und Tarifdaten des ÖPNV und SPNV in
elektronische Fahrplanauskunftssysteme hinzuwirken,
5.
auf eine einheitliche Gestaltung und Ausstattung der
Fahrgastinformationssysteme und Haltestelleneinrichtungen hinzuwirken,
6.
auf die Abstimmung von Fahrplänen hinzuwirken,
7.
1die
Fortschreibung der bestehenden Nahverkehrspläne der Verbandsmitglieder zu
koordinieren und auf deren Wunsch einen gemeinsamen regionalen Nahverkehrsplan
vorzubereiten. 2Dabei ist das Ziel der Herstellung der
Barrierefreiheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu verfolgen,
8.
nach Einführung des Überland-Flughafen-Express München (ÜFEX) auf die
Einbeziehung des gesamten Schienenverkehrs in der Region hinzuwirken,
9. 1in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in Stadt und Landkreis
Landshut Verbesserungen des ÖPNV-Angebotes zu koordinieren und zu begleiten. 2In
diesem Rahmen ist auf die sukzessive Optimierung der Fahrpläne hinsichtlich der
Anschlussverbindungen Bus – Bus und Bus – Bahn, dem Schließen von
Beförderungslücken (z.B. Anbindung Gewerbegebiete) und ergänzender
bedarfsorientierter Angebote durch alternative, flexible Bedienformen
hinzuwirken. ³Sind bestehende Linien von den Planungen betroffen, sind die
betroffenen Verkehrsunternehmen frühzeitig daran zu beteiligen.“