Beschluss Nr. 63:
1. Der Bericht über den Sachstand wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Kostenschätzungen zu beiden Varianten zu erarbeiten und eine Gegenüberstellung vorzulegen.
Beschluss Nr. 63:
1. Der Bericht über den Sachstand wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Kostenschätzungen zu beiden Varianten zu erarbeiten und eine Gegenüberstellung vorzulegen.