Beschluss Nr. 44:
1. Der Landkreis Landshut beteiligt sich an der Finanzierung der Fachstelle für Täterarbeit der AWO Landshut im maximalen Umfang des eingereichten Wirtschaftsplanes (Anlage 2). Voraussetzung ist, dass die Kommunen der Frauenhaus-Region (Stadt Landshut, Dingolfing-Landau, Rottal-Inn) ebenfalls an dem Projekt teilnehmen und ihre finanzielle Unterstützung zusichern.
2. Auf eine Beteiligung des Landkreises Kelheim ist hinzuwirken.