Beschluss Nr. 49:
1.
Für das
Schuljahr 2019/2020 werden zum Stichtag 01.10.2019 (Schülerzahl, geltender
gesetzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche
Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:
2. Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrechnungen 2019 der Schulen erfolgen.
3. Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreishaushalt 2021 für die Landkreisschülerinnen und -schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Betriebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gastschulbeitrages zum Stichtag 01.10.2020 eingeplant.