Beschluss Nr: 254
1.
Die Finanzsituation der Gemeinden und des
Landkreises Landshut und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises werden als
Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und
Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.
Der Kreisausschuss als Ferienausschuss
beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das
Haushaltsjahr 2020.
3.
Der Finanzplan 2020 – 2024 und das ihm
zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2020 – 2024 werden genehmigt.
4.
Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
5. Der Landrat wird ermächtigt, Förderdarlehen im Rahmen der im Haushalt vorgesehenen Kreditermächtigung zu beantragen.