Beschluss Nr. 251:
Von den genannten Bestandszahlen wird
Kenntnis genommen.
Die örtliche Jugendhilfeplanung im Bereich Kindertagesbetreuung wird mit folgenden Feststellungen und Zielsetzungen fortgeschrieben:
Im Landkreis Landshut sind derzeit 676 Plätze
für Kinder unter 3 Jahren in Planung oder Bau. Die notwendige Versorgungsquote
ist auf 60 % aller Kinder unter drei Jahren anzusetzen, d.h. es sind
zusätzlich noch ca. 700 Krippenplätze neu zu schaffen.
Im Bereich der Betreuung von
Kindergartenkindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind derzeit 1600 weitere
Plätze in Planung.
Für eine künftige Bedarfsdeckung ist in jeder
Kommune des Landkreises eine Ausbauquote von 110 % der Kinder (= (jährl.
Geburtenrate + Zuzugsquote) x 3,5 Jahre)
anzustreben.
Der größte Ausbau ist im Bereich der
Schulkindbetreuung erforderlich. Derzeit sind weitere 247 Hortplätze in
der Planung.
In den nächsten drei Jahren sollte eine
50%ige Bedarfsdeckung angestrebt werden, was weitere 3075 Plätze erfordert.
Es ist zu erwarten, dass ab dem Jahr 2025
neben dem bereits bestehenden Betreuungsanspruch gemäß Art. 24 SGB VIII
i.V.m. Art. 6 BayKiBiG auch der Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz
für Schulkinder im SGB VIII festgeschrieben werden wird.