Beschluss Nr. 506:
1.
Die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben bei den
Haushaltsstellen
werden genehmigt.
2.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die
Genehmigung folgender überplanmäßiger Ausgabe:
3. Die Jahresrechnung 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie wird zur weiteren Beratung und Überprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.