Beschluss Nr. 492:
Die Kreisumlage wird um einen Prozentpunkt gesenkt.
Abstimmungsergebnis: Ja 5
Nein 8
Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den vorgelegten Beschlussvorschlag mit Senkung der Kreisumlage um 0,5 Prozentpunkte.
Beschluss Nr. 493:
1.
Mit den vorgestellten Änderungsvorschlägen im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt besteht Einverständnis.
2.
Die Finanzsituation der Gemeinden des
Landkreises Landshut und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises werden als
Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung u.
Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
3.
Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt
2019 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:
3.1. Der
Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 182.136.872 €.
3.2. Der
Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 44.237.100 €.
3.3. Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
3.4. Verpflichtungsermächtigungen
werden in Höhe von 12.000.000 € festgesetzt.
3.5. Die
Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18
Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das
Haushaltsjahr 2019 auf 95.193.658 € festgesetzt.
3.6. Die
Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Satz von 48,5 % aus den
Umlagegrundlagen 2019 in Höhe von 196.275.584 € festgesetzt.
3.7. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
3.8. Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.