Beschluss Nr. 39
Der Landkreis Landshut stellt die Auszahlung von Zuschüssen zurück, bis der Verwaltung von Seiten der Hospizvereine entsprechende Unterlagen über Einnahmen, Ausgaben und Ver-mögensbestände zugeleitet werden.
Beschluss Nr. 39
Der Landkreis Landshut stellt die Auszahlung von Zuschüssen zurück, bis der Verwaltung von Seiten der Hospizvereine entsprechende Unterlagen über Einnahmen, Ausgaben und Ver-mögensbestände zugeleitet werden.