Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss Nr. 396:

1.         Mit den vorgestellten Änderungsvorschlägen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt besteht Einverständnis.

2.         Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2018 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:  

2.1.     Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 178.965.547 €.

2.2.     Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 43.045.850 €.

2.3.     Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.000.012 € festgesetzt.           

2.4.     Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 9.250.000 € festgesetzt.

 

2.5.     Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 88.385.675 € festgesetzt.  

2.6.     Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Hebesatz von 49,0 % aus den Umlagegrundlagen 2018 in Höhe von 180.378.928 € festgesetzt.

2.7.     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.   

2.8.     Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.  

3.         Die vorgesehene Kreditermächtigung soll projektbezogen für die Generalsanierung des Maximilian-von-Montgelas-Gymnasiums sowie den Neubau der Turnhalle Neufahrn herangezogen werden. Der Landrat wird ermächtigt, die notwendigen Kreditanträge bereits jetzt fristwahrend zu stellen.

4.         Im Vollzug des Haushalts ist anzustreben, dass für die in Anspruch genommenen Förderdarlehen in gleicher Höhe Mittel der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, bzw. Sondertilgungen durchgeführt werden. Um das zu erreichen, dürfen die im Haushalt eingeplanten Mittel für den Ausgleich des Betriebskostendefizits der LAKUMED-Kliniken sowie die Zuschüsse für das Feuerwehrwesen und die Nebenkirchen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Kreisausschuss ausbezahlt werden.  

5.         Der Antrag der Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft Gerzen vom 01.02.2017 auf Einführung einer gesplitteten Kreisumlage wird nicht weiter verfolgt.