Beschluss Nr. 171:
1. Als Sitz für das neue Landratsamt wird
seitens des Landkreises Landshut die Gemeinde Essenbach festgelegt.
2. Entsprechend Art. 2 der Landkreisordnung
wird bei der Staatsregierung beantragt, die Verordnung zur Bestimmung der Namen
der Landkreise und der Sitze der Kreisverwaltung zu ändern und Essenbach als
Sitz der Kreisverwaltung für den Landkreis Landshut zu bestimmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
Voruntersuchungen am neuen Standort und erste Planungen für das
Landratsamtsgebäude zu machen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt
Synergieeffekte zu untersuchen, wenn das Landwirtschaftsamt und die
Landwirtschaftsschule am gleichen Standort wie das neue Landratsamt gebaut
werden würde.