Beschluss Nr. 307:
1.
Gefordert wird, die Troglage der Neubaustrecke im
Bereich Ohu zwischen der Bahnlinie Landshut-Plattling und der Staatsstraße 2074
mit einem Deckel zu versehen. Es wäre nicht vermittelbar, dass der Bund riesige
Summen für ein Autobahnkreuz im Grundwasser aufwendet, aber den letzten und für
den Erfolg maßgeblichen Schritt zur Vollendung des Werkes unterlässt. Die
Abdeckelung ist technisch sinnvoll, sie ist städtebaulich notwendig, sie ist
wirtschaftlich verhältnismäßig und sie ist letztlich auch für den Bund finanzierbar.
Abstimmungsergebnis: Ja 12
Nein 0
Beschluss
Nr. 308:
2.
Bei der Auswahl der geeigneten Trasse ist zu
beachten, dass im Falle der Auswahl der Trasse 1b eine Anbindung der
Kreisstraße LA 30 direkt oder in nächster Nähe des neuen Knotenpunktes
B 299 (alt) und B 15neu zu berücksichtigen ist und im weiteren
Planungsablauf eine Variantenuntersuchung vorgenommen wird.
3.
Die Isarhangleite ist mittels eines langen Tunnels
zu queren. Zum Schutze der Wohnbebauung ist auf Brücken zu verzichten.
4.
Für den Fall der Auswahl der Trassen 1b oder 1c
wird zur Vermeidung von zusätzlichen Eingriffen eine Durchschneidung des
kleinen Vilstals und der Ortschaft Altfraunhofen abgelehnt und stattdessen
sollte nach Geisenhausen eine Anbindung an die ST 2054 erfolgen.
5.
Favorisiert wird eine Kombination aus den Varianten
1a und 1b. Dabei soll die im Zuge der Varianten 1b und 1c vorgesehene
Südumgehung im Kleinen Vilstal entfallen. Stattdessen soll die im Zuge der
Variante 1a vorgesehene Südumgehung zum Tragen kommen, allerdings mit der
Maßgabe, dass die Anbindung der Umgehung an die B 15alt weiter nördlich im
Bereich von Niederkam erfolgen soll. Durch diese Abkröpfung nach Norden wird
die Baulänge minimiert und eine maximale Verkehrswirksamkeit erreicht, weil die
Umgehung noch näher an die Stadt Landshut heranrückt.
Um die
Eingriffe in das Landschaftsbild zu optimieren, soll die Südumgehung so
geländenah als nach den Richtlinien zulässig trassiert werden. Der Knotenpunkt
B 15neu / B 15alt sollte so situiert werden, dass eine spätere
Anbindung einer Landshuter Westtangente möglich ist.
Betroffene
Vorbehaltsflächen für Bentonit sollten in enger Abstimmung mit den Eigentümern
zeitnah ausgebaut werden. Soweit die Eigentümer zu einer vorgezogenen
Ausbeutung nicht bereit sind, ist auch die teilweise Herausnahme von
Vorbehaltsflächen aus dem Regionalplan anzudenken.
6.
Nachdem durch den Weiterbau der B 15neu das
Verkehrsaufkommen auf der B 299 Süd zunehmen wird, muss bereits vor
Anbindung der Umgehung an die B 299 bei Hohenegglkofen ein vierstreifiger
Ausbau der B 299 zwischen Hohenegglkofen und Geisenhausen erfolgen. Dafür
ist ausreichend Zeit, weil im Zuge der Hangleitenquerung erst einmal große
Brücken und/oder Tunnel gebaut werden müssen. Der Ausbau der B 299 ist als
zwingende Folgemaßnahme der Ost-Südumfahrung zu sehen und muss daher auch
Kostenbestandteil sein.
7.
Die Planung ist auf einen raschen vierstreifigen
Weiterbau der B 15neu auf dem Ostkorridor auszurichten. Ein Weiterbau auf
dem Westkorridor entlang der B 15alt ist nicht zukunftsweisend und
nachhaltig. Angesichts der großen Zahl der Ortsdurchfahrten, der vielen
querenden Straßen und der allgegenwärtigen Streubebauung ist hier keine
zufriedenstellende Lösung möglich. Nur eine Bundesstraße mit durchgängig vier
Fahrstreifen verfügt über die notwendigen Kapazitäten, den Nord-Süd-Verkehr
vollständig aufzunehmen. Eine zusätzliche Überholspur an der B 15alt wäre
hier nur Kosmetik: Weder führt sie zu nennenswert mehr Sicherheit, noch bringt
sie die gewünschten Entlastungseffekte für die Ortschaften und Landstraßen. Die
B 15neu sollte zur Trassenbündelung auf dem Korridor der B 299
verlaufen und erst östlich Geisenhausen in den alten Raumordnungskorridor
einmünden und möglichst bald bis zur B 388 bei Velden vierstreifig
weitergeführt werden. Dieser Ausbau sollte ebenfalls zeitnah erfolgen.