Beschluss Nr. 285
Dem Dringlichkeitsantrag des Bündnisses 90/Die Grünen vom
10.02.2017 zur Kürzung der geplanten Investitionen im Einzelplan 6 des
Vermögenshaushalts, Haushaltsstelle 1.6500.9510 „Deckenerneuerung und
Verstärkung“ um insgesamt etwa 350.000,00 Euro und dass die Einzelheiten den
zuständigen Stellen der Verwaltung überlassen bleiben, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Ja 1 Nein 12
Sodann lässt LR Dreier über die Beschlussvorlage zum Kreishaushalt abstimmen.
Beschluss Nr. 286:
1.
Mit den vorgestellten Änderungsvorschlägen im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt besteht Einverständnis.
2.
Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt
2017 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:
2.1. Der
Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 173.246.581 €.
2.2. Der
Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.990.287 €.
2.3. Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.938.132 € festgesetzt.
2.4. Verpflichtungsermächtigungen
werden in Höhe von 12.000.000 € festgesetzt.
2.5. Die
Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach
Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist,
wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 85.258.279 € festgesetzt.
2.6. Die
Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Hebesatz von 49,5 % aus den
Umlagegrundlagen 2017 in Höhe von 172.238.948 € festgesetzt.
2.7. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
2.8. Das
Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige
Finanzplanung werden genehmigt.
3.
Die vorgesehene Kreditermächtigung soll
projektbezogen für die Generalsanierung des Maximilian-von-Montgelas-Gymnasiums
herangezogen werden.
4. Die im Haushalt eingeplanten Mittel für den Ausgleich des Betriebskostendefizits der LAKUMED-Kliniken sowie die Zuschüsse für das Feuerwehrwesen sowie die Nebenkirchen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Kreisausschuss ausbezahlt werden.