Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss Nr. 285

Dem Dringlichkeitsantrag des Bündnisses 90/Die Grünen vom 10.02.2017 zur Kürzung der geplanten Investitionen im Einzelplan 6 des Vermögenshaushalts, Haushaltsstelle 1.6500.9510 „Deckenerneuerung und Verstärkung“ um insgesamt etwa 350.000,00 Euro und dass die Einzelheiten den zuständigen Stellen der Verwaltung überlassen bleiben, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:     Ja 1  Nein 12

Sodann lässt LR Dreier über die Beschlussvorlage zum Kreishaushalt abstimmen.

Beschluss Nr. 286:

1.    Mit den vorgestellten Änderungsvorschlägen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt besteht Einverständnis.      

2.    Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2017 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:     

2.1.  Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 173.246.581 €.  

2.2.  Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.990.287 €.      

2.3.  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.938.132 € festgesetzt.       

2.4.  Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 12.000.000 € festgesetzt.     

2.5.  Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 85.258.279 € festgesetzt.   

2.6.  Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Hebesatz von 49,5 % aus den Umlagegrundlagen 2017 in Höhe von 172.238.948 € festgesetzt.           

2.7.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.   

2.8.  Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.    

3.    Die vorgesehene Kreditermächtigung soll projektbezogen für die Generalsanierung des Maximilian-von-Montgelas-Gymnasiums herangezogen werden.           

4.    Die im Haushalt eingeplanten Mittel für den Ausgleich des Betriebskostendefizits der LAKUMED-Kliniken sowie die Zuschüsse für das Feuerwehrwesen sowie die Nebenkirchen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Kreisausschuss ausbezahlt werden.