Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

 

Beschluss Nr. 151

 

Die Prioritätenliste wird vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen. Diese soll für die Tiefbauverwaltung als Grundlage für die Planung der zeitlichen Abfolge der Maßnahmen je nach Haushaltslage dienen. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Zurverfügungstellung des Baugrundes durch die jeweilige Kommune. Die zur Umsetzung geplanten Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren werden wie bisher dem Bauausschuss vorgelegt.