Beschluss Nr. 127:
- Der Landkreis Landshut ist grundsätzlich bereit, mit der Stadt Landshut einen Zweckverband Gemeinschaftstarif Stadt und Landkreis Landshut zu bilden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt Landshut eine Verbandssatzung zu erarbeiten.
- Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Erarbeitung der Verbandssatzung aus politischer Sicht begleitet.
- Die Arbeitsgruppe besteht aus einer angemessenen, paritätischen Anzahl von Stadt- und Kreisräten. Zusätzlich können beratende Mitglieder (Sprecher der Busunternehmer, Stadtwerke, usw.) beigeladen werden.
Um die Arbeitsgruppe effektiv zu gestalten, ist die Anzahl auf je 4 Kreis- bzw. Stadträte zu beschränken, die auf Landkreisseite wenn möglich dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement angehören.
Als Arbeitsgruppenmitglieder und deren Stellvertreter werden folgende Kreisräte bestimmt:
Arbeitsgruppenmitglied Stellvertreter
Popp Josef Popp Christa
Göbl Franz Cetin Filiz
Hölzl Florian Wolfsecker Anna
Seifert Petra Huber Christine