Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 3

Beschluss Nr. 127:

  1. Der Landkreis Landshut ist grundsätzlich bereit, mit der Stadt Landshut einen Zweckverband Gemeinschaftstarif Stadt und Landkreis Landshut zu bilden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt Landshut eine Verbandssatzung zu erarbeiten.

  1. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Erarbeitung der Verbandssatzung aus politischer Sicht begleitet.

  1. Die Arbeitsgruppe besteht aus einer angemessenen, paritätischen Anzahl von Stadt- und Kreisräten. Zusätzlich können beratende Mitglieder (Sprecher der Busunternehmer, Stadtwerke, usw.) beigeladen werden.

Um die Arbeitsgruppe effektiv zu gestalten, ist die Anzahl auf je 4 Kreis- bzw. Stadträte zu beschränken, die auf Landkreisseite wenn möglich dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement angehören.

Als Arbeitsgruppenmitglieder und deren Stellvertreter werden folgende Kreisräte bestimmt:

                        Arbeitsgruppenmitglied                       Stellvertreter

                        Popp Josef                                          Popp Christa

                        Göbl Franz                                          Cetin Filiz

                        Hölzl Florian                                        Wolfsecker Anna

                        Seifert Petra                                        Huber Christine