Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 266:

 

1.    Der Landkreis Landshut erstattet für das Jahr 2015 einen Betrag von 27.810,97 € sowie einen Betrag von 4.241,82 € an den Landkreis Rottal-Inn.

Der Spendenüberhang aus dem Jahr 2015 in Höhe von 5.600,28 € darf ausnahmsweise einer zweckgebundenen Rücklage für Instandhaltungs- und Ausstattungskosten zugeführt werden. Es ist jährlich eine Übersicht des Rücklagenstandes sowie deren Auflösung einzureichen. Für einen eventuellen Spendenüberhang 2016 ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

 

2.    Das entwickelte Grundlagenkonzept wird zur Kenntnis genommen. Die geschilderten Problemlagen werden in die hierfür zuständigen politischen Gremien eingebracht.

 

3.    Für das Jahr 2017 werden Grundkostenpauschalen in Höhe von 59.403,64 € für das Caritas-Frauenhaus und 52.248,73 € für das AWO-Frauenhaus gewährt.

 

4.    Der Landkreis Landshut bezuschusst die zusätzlich beantragen 2,5 Planstellen unter dem Vorbehalt, dass diese auch der Freistaat Bayern mindestens auf Basis der bisherigen Bezuschussung fördert. Eine Beteiligung setzt außerdem einen entsprechenden Beschluss aller beteiligten Kommunen voraus.