Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0

Beschluss Nr. 130:

Der Kreistag des Landkreises Landshut erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015.