Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0

Beschluss Nr. 126:

 

1.    Der Kreistag verzichtet auf eine Vorberatung im Kreisausschuss (§ 30 Abs. 2 der aktuellen Geschäftsordnung des Kreistages Landshut).

 

2.    Der Landkreis Landshut will von der in § 27 Abs. 22 UStG verankerten Übergangsregelung Gebrauch machen. Für sämtliche in der Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 getätigten Umsätze sollen noch die Bestimmungen des § 2 Abs. 3 UStG in der bis 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen. Der Landrat wird beauftragt, dem Finanzamt gegenüber eine entsprechende Erklärung abzugeben.